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Archiveintrag · 2013

Wind: warum jetzt investieren? Cleantech Wind 10 und Leonidas X

Veröffentlicht
26. Mai 2013
Kategorie
Geschlossene Fonds
Status
Archiv

Dieser Beitrag stammt aus dem Mai 2013 und beschreibt den damaligen Stand zweier geschlossener Windfonds. Er wird als Archiveintrag unverändert im Bestand gehalten, weil auf ihn von außen verwiesen wird. Die Angaben sind historisch und für eine heutige Anlageentscheidung nicht geeignet.

Eine vergilbte, an einer Kante gefaltete Prospektseite eines geschlossenen Fonds liegt flach auf
           einem hellen Schreibtisch; die Ecke ist umgeknickt, eine grüne Büroklammer hält den oberen Rand.
Geschlossene Fonds wurden über gedruckte Verkaufsprospekte vertrieben. Die Laufzeit band das eingezahlte Kapital über Jahre, ein vorzeitiger Ausstieg war praktisch nicht vorgesehen. Symbolbild.

Der damalige Ausbaustand der Windenergie

Die Ausgangslage des Beitrags war der Ausbau der Windkraft in Deutschland. Windenergie galt damals als wichtigste Säule der Stromproduktion im Bereich der erneuerbaren Energien, mit einem Anteil von rund acht Prozent am Bruttostromverbrauch und damit dem größten Beitrag unter den Erneuerbaren. Die installierte Leistung lag bei etwa 29.060 Megawatt, verteilt auf rund 22.300 Anlagen. Nach dem damaligen nationalen Aktionsplan sollte dieser Wert bis 2020 auf 45.750 Megawatt steigen. Auch andere europäische Länder planten seinerzeit einen massiven Ausbau.

Cleantech Wind 10 und Leonidas Associates X

Vorgestellt wurden zwei geschlossene Beteiligungen: der Windfonds Cleantech Wind 10 aus dem Umfeld der Chorus-Gruppe sowie Leonidas Associates X, ein Fonds mit Windprojekten in Frankreich. Beide folgten dem Muster jener Jahre: eine Kommanditbeteiligung mit langer Laufzeit, Ausschüttungen aus Einspeisevergütungen und einer Kalkulation, die auf staatlich garantierten Abnahmepreisen aufbaute.

Genau diese Konstruktion erklärt, warum der Beitrag heute nur noch als Archiveintrag steht. Geschlossene Fonds dieser Art sind über die Laufzeit gebunden, ein Verkauf ist nur über den Zweitmarkt und meist mit Abschlag möglich. Wie sich die beiden Beteiligungen tatsächlich entwickelt haben, ist aus diesem Text von 2013 nicht zu entnehmen: er beschreibt die Erwartung zum Zeitpunkt der Platzierung, nicht das Ergebnis.

Was aus dieser Anlageklasse geworden ist

Die Jahre nach 2013 haben die Konstruktion geschlossener Energiefonds an zwei Stellen unter Druck gesetzt. Zum einen sank die Einspeisevergütung für neue Anlagen deutlich, was die Kalkulationsgrundlage späterer Fonds veränderte. Zum anderen wurde ab August 2013 mit dem Kapitalanlagegesetzbuch ein Aufsichtsrahmen eingeführt, der Verwalter zu einer Erlaubnis, einer Verwahrstelle und einer Begrenzung der Fremdkapitalquote verpflichtet.

Für Anleger war das eine Verbesserung, für den Vertrieb eine Zäsur. Der Markt für neu platzierte geschlossene Beteiligungen wurde in den Folgejahren erheblich kleiner, und ein großer Teil des Kapitals wanderte in börsengehandelte Alternativen, etwa Fonds auf Versorger- und Erneuerbaren-Indizes, die täglich handelbar sind.

Die Erfahrung, die aus dieser Anlageklasse allgemein bleibt, betrifft weniger die Technik der Windkraft als die Bindung des Kapitals. Wer 2013 zeichnete, band sich für zehn Jahre und mehr, ohne verlässlichen Ausstiegsweg. Ob eine einzelne Beteiligung am Ende gut lief, hing weniger an den Windverhältnissen als an Fremdkapitalquote, Weichkosten und der Frage, ob die Vergütungszusage über die volle Laufzeit galt.

Wie solche Beteiligungen damals kalkuliert wurden

Wer die Argumentation dieses Beitrags von 2013 nachvollziehen will, muss die Rechenlogik der Zeit kennen. Ein geschlossener Windfonds sammelte Eigenkapital ein, nahm Fremdkapital auf und errichtete damit Anlagen. Die Einnahmen kamen aus einer gesetzlich garantierten Einspeisevergütung mit fester Laufzeit, was die Erlösseite ungewöhnlich gut planbar machte.

Genau diese Planbarkeit war das Verkaufsargument, und auf der Erlösseite war sie berechtigt. Unsicher blieben drei andere Größen: der tatsächliche Windertrag eines Standorts gegenüber dem prognostizierten, die Betriebs- und Instandhaltungskosten über zwanzig Jahre, und der Restwert der Anlage am Ende der Laufzeit. Prospekte rechneten hier mit Annahmen, die im günstigen Fall konservativ und im ungünstigen optimistisch waren.

Dazu kamen die Weichkosten: Provisionen, Konzeption und Vertrieb, die vom eingezahlten Kapital abgingen, bevor die erste Anlage stand. Lagen sie im zweistelligen Prozentbereich, musste das Projekt diesen Rückstand erst aufholen. Für die Beurteilung eines solchen Fonds war deshalb weniger der Wind entscheidend als die Frage, wie viel des eingezahlten Euro tatsächlich in Technik floss.

Einordnung dieses Archiveintrags

Der rechtliche Rahmen für solche Beteiligungen hat sich seit 2013 mehrfach geändert, insbesondere durch das Kapitalanlagegesetzbuch und die späteren Anpassungen der Einspeisevergütung. Angaben zu Laufzeiten, Prognosen und Vergütungssätzen aus diesem Beitrag sind daher überholt. Er wird nicht aktualisiert, weil ein nachträglich umgeschriebener Archiveintrag den ursprünglichen Stand verfälschen würde.

Wer sich heute mit dem Thema befasst, findet die aktuelle Systematik zur Auswahl von Anbietern und zur Kostenprüfung unter Finanzwissen.

Häufige Fragen zu geschlossenen Windfonds

Was ist ein geschlossener Windfonds?

Eine unternehmerische Beteiligung, meist als Kommanditgesellschaft, die mit dem eingesammelten Kapital Windparks errichtet oder kauft. Anleger werden Mitgesellschafter und erhalten Ausschüttungen aus den Stromerlösen. Der Fonds wird nach der Platzierung geschlossen, weitere Anteile werden nicht ausgegeben.

Warum lassen sich solche Anteile nicht einfach verkaufen?

Es gibt keine Börse dafür. Ein Verkauf ist nur über den Zweitmarkt möglich, wo Angebot und Nachfrage einzeln zusammengebracht werden. Kurse liegen dort häufig deutlich unter dem ursprünglichen Zeichnungsbetrag, und für manche Beteiligungen findet sich über längere Zeit kein Käufer.

Was hat sich seit 2013 rechtlich geändert?

Mit dem Kapitalanlagegesetzbuch wurden geschlossene Fonds 2013 als Investmentvermögen reguliert. Verwalter brauchen seither eine Erlaubnis, es gelten Anforderungen an Risikostreuung und Verwahrstelle, und die Fremdkapitalquote ist begrenzt. Beteiligungen, die vor dieser Umstellung platziert wurden, liefen unter älteren Regeln weiter.

Sind die damaligen Ausbauzahlen noch aktuell?

Nein. Die im Beitrag genannten 29.060 Megawatt und 22.300 Anlagen beschreiben den Stand von 2013. Auch das damalige Ziel von 45.750 Megawatt für 2020 stammt aus einem inzwischen mehrfach überarbeiteten Planungsrahmen. Für aktuelle Werte ist der Beitrag nicht geeignet.

Warum bleibt der Beitrag online?

Weil von außen auf ihn verwiesen wird. Ein Löschen würde diese Verweise ins Leere laufen lassen. Der Text bleibt daher unverändert im Bestand, ist aber als Archiveintrag gekennzeichnet.